
Sehr geehrter Herr Wankmüller,
Sehr geehrter Herr Wankmüller,
(...) Zu Ihrer Frage zur Abgeordnetenbestechung erlaube ich mir gleichwohl kurz den Hinweis, dass das von Ihnen beschriebene Verhalten eines Abgeordneten nicht - wie Sie meinen - straffrei ist, sondern als vollendeter Stimmenkauf nach § 108 e StGB strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen wäre!!! (...)
Sehr geehrter Herr Gossler,