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Andrea Lübcke
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Frage von Harry F. •

Wie stimmen Sie persönlich am 14. Oktober ab bezüglich der generellen Überwachung von privaten Chats, so wie von U. von der Leyen initiert? Ist diese Initiative für Sie mit Artikel 5 GG vereinbar?

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lieber Herr F.,

Die Abstimmung über die Chatkontrolle auf EU-Ebene am 14. Oktober wurde mangels einer absehbaren Mehrheit für den Verordnungsentwurf verschoben. Die Verhandlungen sind aber weiterhin im Gange. Seit ihrem Beginn setze ich mich gemeinsam mit meiner Fraktion intensiv mit dem Entwurf auseinander und mache mich sowohl für wirksame und zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und seiner Darstellung als auch für den Schutz und Erhalt unserer digitalen Grundrechte stark. Aus meiner Sicht steht die geplante EU-Initiative zur Chatkontrolle im Rahmen der CSA-Verordnung im Widerspruch zu Artikel 5 des Grundgesetzes.

Es ist unser Ziel, Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ohne dabei digitale Grundrechte zu gefährden. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission würde jedoch eine massenhafte, anlasslose Durchleuchtung privater Kommunikation ermöglichen und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben. Das wäre ein gefährlicher Schritt hin zu flächendeckender Überwachung und würde neue Sicherheitsrisiken schaffen.

Stattdessen brauchen wir wirksame, rechtsstaatlich saubere Maßnahmen: mehr Personal und Ausstattung für Ermittlungsbehörden, moderne Analyseinstrumente zur Aufdeckung von Täter*innennetzwerken, eine bessere Unterstützung von Betroffenen sowie gezielte Prävention – etwa durch digitale Streetworker.

Mein Ziel ist klar: Kinder und Jugendliche effektiv schützen – und zugleich die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger bewahren. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Herzliche Grüße

Dr. Andrea Lübcke

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