(...) das ist eine Frage, die Ihnen einzig und allein der kommunale Wahlleiter beantworten kann und sollte. Denn hier geht es um die rechtssichere Abwicklung der Briefwahlen und der entsprechenden Ausführung der wahlrechtlichen Regelungen. Aus diesen sollte sich Politik heraus halten, da für die Umsetzung der Wahlgesetze die Verwaltungen und in dem Fall die Wahlleiter zuständig sind. (...)
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