Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Rosanna M. •

Werden Sie sich auf der 3. UN Ozeankonferenz und darüber hinaus für ein weltweites Verbot der Grundschleppnetzfischerei einsetzen und diesbezüglich auch Druck auf das Gastgeberland Frankreich ausüben?

Die Grundschleppnetzfischerei ist maßgeblich für die Zerstörung von Meeresgrund, Korallenriffen und Fischbeständen verantwortlich und bedroht Küstengemeinden weltweit. Dabei wird der Meeresgrund und Küstenregionen, die sonst bekannt sind für ihre extreme Vielfalt an Lebewesen, einfach kahlrasiert, bis nichts mehr übrig ist. 90% des Fangs wird als "Abfall" wieder tot im Meer entsorgt. Wir können die weltweiten Ozeane als unseren größten Sauerstofflieferanten schützen und globale Klimakippunkte noch verhindern, wenn auf der UN-Ozeankonferenz im Juni 2025 der politische Wille für klimagerechte, globale Vereinbarungen gezeigt wird statt Neokolonialismus zu legitimieren. Die Hauptherkunftsländer der industriellen Fischereien, die weltweit im Einsatz sind, befinden sich innerhalb der EU und in einigen anderen Staaten des globalen Nordens. Besonders Frankreich, Spanien und die Niederlande blockierten bislang Vereinbarungen und Fortschritte. Dadurch nehmen Hunger, Piraterie usw. weltweit zu.

Alois Rainer MdB
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau M.

die Bundesregierung setzt sich für eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Fischereipolitik in Deutschland, in der EU und weltweit ein. An der UN-Ozeankonferenz konnte ich nicht teilnehmen, ich unterstütze jedoch die Entwicklung von schonenderen Alternativen und deren Einsatz. Auch die mobilen grundberührenden Fischereien sind kritisch auf den Prüfstand zu stellen. 

Das EU-Umweltrecht, wie z. B. die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie oder die Habitat-Richtlinie, verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der Meeresbodenökosysteme. Wichtig dabei ist, differenziert nach jeweiliger Fischereipraktik und – in Meeresschutzgebieten – nach den konkreten Schutzzielen der jeweiligen Schutzgebiete sowie den dortigen Umweltbedingungen vorzugehen. In Deutschland ist die Grundschleppnetzfischerei bereits in großen Teilen der Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee ganzjährig verboten. 

Im Rahmen der nachhaltigen Fischereipartnerschaftsabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten setzt sich Deutschland gemeinsam mit den anderen fischenden Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission erfolgreich sowohl für eine nachhaltige Fischereipraxis der europäischen Fangflotte als auch für eine kontinuierliche Stärkung der Fischereimanagementkapazitäten der Partner-Drittstaaten ein.

Freundliche Grüße

Alois Rainer, MdB

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