(...) Februar 2008 gibt, der aber meiner Kenntnis nach noch nicht in Kraft ist. Dieser legt fest, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 nicht verordnungsfähig sind, da ihre Wirksamkeit zwar nicht angezweifelt wird aber das Behandlungsziel auch auf andere Weise kostengünstiger erreicht werden kann. Zu den kurzwirksamen Insulinanaloga gehört auch Lispro, das im Präparat Humalog enthalten ist. (...)
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