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Frage von Forster H. •

Frage an Alois Karl von Forster H. bezüglich Verbraucherschutz

Grüß Herr Alois Graf

Meine 1. Frage : was gedencken sie gegen die hohen Ölpreis zu tun. 2. Frage : Gesundheit . Ich bin Diabetiker Typ 1 . Mein Homaloginsulin soll durch die Kasse nicht mehr bezahlt werden nur noch das einfache Insulin. Warum entscheiden immer Leute die Gesund und keine Diabetiker sind über uns . Bitte Sprechen Sie mal mit einen Diabetologen über das Thema .
Gruß Forster

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Antwort von
CSU

Ihre Anfragen via www.abgeordnetenwatch.de vom 1. Mai 2008
Maßnahmen der Politik zur Senkung des hohen Ölpreises & Insulinverordnung

Sehr geehrter Herr Forster,

ich danke Ihnen für Ihre beiden Anfragen vom 1. Mai 2008, die mich über www.abgeordnetenwatch.de erreicht haben.

Hinsichtlich des hohen Ölpreises und möglicher Maßnahmen der Politik dagegen kann ich Ihnen folgende Einschätzung geben: Grundsätzlich bildet sich der Ölpreis am Spotmarkt für Rohöl in Rotterdam und an verschiedenen Rohstoffbörsen auf der Welt. Hinsichtlich dieser Preisbildung an diesen Märkten hat die deutsche Politik kurzfristig nur geringe Einflussmöglichkeiten, da er von der weltweiten Produktionsmenge an Rohöl, der weltweiten Nachfrage und Kontrakten auf Rohöl, die auf bestimmte Entwicklungen und Szenarien in den Förder- und Hauptabsatzländer reagieren, bestimmt wird.

Wir als CSU setzen deshalb auf einen langfristigen Ansatz und wollen den Verbrauch und die Abhängigkeit Deutschlands vom Rohöl durch einen vernünftigen Energiemix reduzieren. Wir wollen bei der Stormerzeugung sowohl an der CO2-neutraler Kernkraft, an möglichst abgasarmen Gas- und Kohlekraftwerken, an der Wasserkraft, an Biogasanlagen und weiteren Anlagen für erneuerbare Energien festhalten bzw. diese ausbauen, damit möglichst wenig mit Öl befeuerte Kraftwerke zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wollen wir in allen Bereichen die Energieeffizienz erhöhen, sei es durch Kraft-Wärme-Kopplung bei der Stromerzeugung, Stromeinsparungen, moderne Heizungsanlagen, verbesserte Wärmedämmung bei Gebäuden oder auch durch Autos mit geringerem Treibstoffverbrauch. Insgesamt unterstützt der Bund derartige Maßnahmen durch steuerliche Anreize, zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse im Umfang von mehreren Milliarden Euro jährlich. Zudem sollen gesetzliche Vorgaben, ich erinnere nur an die steigende Beimischungspflicht für Biokraftstoffe an mineralische Kraftstoffe, den Verbrauch von Rohölprodukten in Deutschland senken.

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Verordnungsfähigkeit von Insulin gehe ich davon aus, dass Sie das auf den Insulin-Analogon Lispro basierende Humalog meinen. Aus Gesprächen mit Betroffenen weiß ich um die Bedeutung dieser Präparate, die Diabetiker beim Erhalt einer möglichst flexiblen Lebensweise unterstützten und nehme ihre Sorgen überaus ernst. Allerdings muss ich den Eindruck korrigieren, dass es sich bei den Regelungen zur Erstattungsfähigkeit von Insulin-Analoga um eine Entscheidung der Politik handelt. Es wäre in der Tat nicht vernünftig, wenn sich die Politik Urteile über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit einzelner Arzneimittelpräparate anmaßen würde. Um eine diese fachliche Beurteilung von medizinischen Sachverhalten zu gewährleisten, wurde der Gemeinsame Bundesausschuss als politisch unabhängiges, oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland mit solchen Entscheidungen beauftragt.

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass es einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittelrichtlinie vom 21. Februar 2008 gibt, der aber meiner Kenntnis nach noch nicht in Kraft ist. Dieser legt fest, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 nicht verordnungsfähig sind, da ihre Wirksamkeit zwar nicht angezweifelt wird aber das Behandlungsziel auch auf andere Weise kostengünstiger erreicht werden kann. Zu den kurzwirksamen Insulinanaloga gehört auch Lispro, das im Präparat Humalog enthalten ist. Zu den Hintergründen für diese Entscheidung darf ich Sie auf die Seite http://www.g-ba.de/downloads/40-268-547/2008-02-21-AMR10-Insulinanaloga-Typ1_Erl.pdf verweisen. Dort finden Sie eine 17-seitige Erläuterung, die auch etwaige Ausnahmeregelungen darstellt und zugleich dargelegt, welche fachlichen Einschätzungen zu dieser Entscheidung geführt haben. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses beinhaltet aber auch, dass alle Diabetes-Patienten weiterhin kurzwirksame Insulinanaloga verordnet bekommen können. Und zwar dann, wenn ihre Krankenkasse mit den Herstellern Rabattverträge abschließen, die zur Folge haben, dass die entsprechenden Präparate nicht teurer sind als Humaninsulin. Dies haben auch schon einige Krankenkassen getan, wie z.B. die Barmer Ersatzkasse. Auch signalisieren Generikahersteller ihre Bereitschaft entsprechend günstige Präparate anzubieten.

Sehr geehrter Herr Forster, Sie können an diesen Ausführungen sehen, dass die Entscheidung hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit kurzwirksamen Insulinanaloga unter Einbeziehung fachlicher Fragen getroffen wurde und sie für Sonderfälle auch Ausnahmeregelungen enthält und auch eine Öffnungsklausel für die Krankenkassen vorsieht. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Krankenkassen und Hersteller diese Option rechtzeitig reagiert hätten und es damit keine Verunsicherung bei den betroffenen Diabetikern, wie Ihnen, gegeben hätte. Ich hoffe aber, dass Sie auf der beschriebenen Basis mit Ihrem Arzt ein verordnungsfähiges Präparat zur Behandlung Ihres Diabetes mellitus Typ 1 finden werden.

Mit besten freundlichen Grüßen

Alois Karl, MdB