
(...) Dabei wird die Reduktion der Tierversuche sich immer im Spannungsfeld zur Forschungsfreiheit bewegen, da es sich hier um ein schrankenloses Grundrecht handelt, welches zudem noch bundesgesetzlich weiter definiert wird. Demgemäß hat das Land Baden-Württemberg hierbei keine Möglichkeit, Tierversuche zu verbieten oder durch Einschränkung zu verunmöglichen. Dieser Prozess geht aus meiner Sicht auch nur im Dialog mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. (...)