
Im neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2022 ist in § 23 festgelegt, dass eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung beim Neubau von Nichtwohngebäuden (ab 1. Januar 2022), beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022) sowie bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (ab 1. Januar 2023) besteht