(...) Durch die eng gesteckten Voraussetzungen für eine Förderung soll eine sichere Altersvorsorge garantiert werden können. Die getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Altersvorsorge erlauben dem Gesetzgeber ein gewisses Maß an Kontrolle über Altersvorsorgeprodukte, um mögliche Unwägbarkeiten wie beispielsweise bei anderen privaten Vorsorgemaßnahmen, die außerhalb des Rahmens, der im AltZertG festgelegt wurde, getroffen werden, stets berücksichtigt werden müssen. So kann beispielsweise bei spekulativen Investitionen eine komplette Altersvorsorge wegbrechen. (...)
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