
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.
Pressebild: © Steffen Böttcher
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.
"[...] Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."
Ich habe zur Thematik ausführlich öffentlich meine Einschätzung dargestellt