
(...) Auch im Fall der Reiseveranstalter geht es um Mietaufwendungen, hier die Kosten der Anmietung von Hotelzimmern durch den Reiseveranstalter, um die entsprechende Dienstleistung an seinen Kunden ausführen zu können. Nach dem Beschluss eines für die Gewerbesteuer zuständigen Bund-Länder-Gremiums erfülle diese Mietaufwendung ebenfalls die Voraussetzungen des § 8 Nr. 1 e) GewStG. (...)