Fragen und Antworten


(...) „Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung kann nicht dem der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden (§§ 331, 332 StGB). Im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist es generell verboten, einen persönlichen Vorteil für eine Diensthandlung oder im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit anzunehmen oder zu gewähren. (...)

Lieber Bogi,
herzlichen Dank für Deine Nachricht vom 01. Dezember 2012 zum Thema Haltung von Puten.
