Fragen und Antworten

(...) Die offizielle Begründung von Senator Geisel, damit einen Neuanfang vorzubereiten, ist unglaubwürdig, solange er keine qualifizierten Nachfolger präsentiert. Besonders brisant: während der erfahrene Sachkenner der inneren Sicherheit Kandt ohne Not seinen Posten räumen muss, wird seine Stellvertreterin Margarete Koppers, die für die Skandale um die Polizeiakademie und um die Schießstandaffäre verantwortlich zeichnet, zur Generalstaatsanwältin befördert. Angesichts der angespannten Sicherheitslage ist diese Art von Ämterpatronage inakzeptabel und unverantwortlich. (...)

(...) Die offizielle Begründung von Senator Geisel, damit einen Neuanfang vorzubereiten, ist unglaubwürdig, solange er keine qualifizierten Nachfolger präsentiert. Besonders brisant: während der erfahrene Sachkenner der inneren Sicherheit Kandt ohne Not seinen Posten räumen muss, wird seine Stellvertreterin Margarete Koppers, die für die Skandale um die Polizeiakademie und um die Schießstandaffäre verantwortlich zeichnet, zur Generalstaatsanwältin befördert. Angesichts der angespannten Sicherheitslage ist diese Art von Ämterpatronage inakzeptabel und unverantwortlich. (...)

(...) Die offizielle Begründung von Senator Geisel, damit einen Neuanfang vorzubereiten, ist unglaubwürdig, solange er keine qualifizierten Nachfolger präsentiert. Besonders brisant: während der erfahrene Sachkenner der inneren Sicherheit Kandt ohne Not seinen Posten räumen muss, wird seine Stellvertreterin Margarete Koppers, die für die Skandale um die Polizeiakademie und um die Schießstandaffäre verantwortlich zeichnet, zur Generalstaatsanwältin befördert. Angesichts der angespannten Sicherheitslage ist diese Art von Ämterpatronage inakzeptabel und unverantwortlich. (...)

(...) Diese hat jeweils zu prüfen, ob die Genehmigung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses der Nachbarschaft zumutbar ist. In die Abwägung hat sie neben der Bedeutung der Veranstaltung für die Stadt Berlin sowohl in kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht ebenfalls das Interesse von Anwohnern nach Nacht- und Sonntagsruhe einzubeziehen. Eine generelle Aussage über die Genehmigungsfähigkeit von kulturellen Veranstaltung kann daher nicht getroffen werden. (...)