Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts (Änderungsantrag)

Namentlich abgestimmt wurde über Artikel 5 Nummer 5 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU. Der Änderungsantrag bezieht sich dabei auf das Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts der Landesregierung. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass kommunale Wahlbeamt:innen mit Ablauf ihrer Amtszeit in den Ruhestand eintreten, wenn sie im Anschluss an ihre Amtszeit nicht für eine weitere Amtszeit erneut in dasselbe Amt berufen werden, mindestens eine siebenjährige ruhegehaltfähige Dienstzeit im Beamtenverhältnis auf Zeit erreicht und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die CDU-Fraktion hält diese Neuregelungen für unverhältnismäßig und schlägt daher vor, dass Wort "siebenjährig" durch "vierzehnjährig" und die Angabe "40" durch "45" zu ersetzen.

Der Änderungsantrag wurde mit 38 Nein-Stimmen abgelehnt. 33 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
33
Dagegen gestimmt
38
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 79 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Christian Winter in blauem Hemd und grauem Jacket ist vor grauem Hintergrund zu sehen.Christian WinterSPD19 - Ludwigslust-Parchim III Dagegen gestimmt
Monique WölkSPD Dagegen gestimmt
Portrait von David WulffDavid WulffFDP1 - Greifswald Dafür gestimmt
Portrait von Thomas WürdischThomas WürdischSPD25 - Vorpommern-Rügen III - Stralsund I Dagegen gestimmt