Antwort ausstehend von Günter Rudolph SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.02.2026 von Philipp Rottwilm SPD
Bei Identitätsdiebstahl gilt, dass Betroffene nicht automatisch für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie nachweisen können, dass der Identitätsmissbrauch nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist
Antwort 13.02.2026 von Dominik Leyh CDU
- Haftungsfrage juristisch strittig
- daher zur Zeit keine valide Antwort möglich
Antwort ausstehend von Fritz Güntzler CDU
Antwort 11.02.2026 von Thorsten Frei CDU
Ich bin ein Verfechter eines abgestuftes Modells – der Staat haftet für nachweisbare Fehler in der Infrastruktur (Staatshaftung), Bürger für grobe Fahrlässigkeit
Antwort 14.01.2026 von Birgit Sippel SPD
Wir sind uns der Sensibilität dieser Thematik bewusst und werden genau abwägen, welche Maßnahmen letztendlich angemessen sind