(...) Im Bewusstsein, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten in den Kommunen die Schulsanierungen gestaut haben, hat das Land in den vergangenen Jahren – über die Regelung im FAG hinaus – sich mit Schulsanierungs- und Schulbauförderprogrammen finanziell eingebracht, um die Kommunen durch Zuschüsse beim Abbau des Sanierungsstaus zu unterstützen. Dieses Angebot des Landes wahrzunehmen, in dem für erforderliche Schul- und Ganztagsbaumaßnahmen Förderanträge gestellt werden, liegt auch hier wieder in der Verantwortung der jeweiligen Kommune. (...)
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