Eine Behandlung in Deutschland erfolgt in aller Regel nur dann, wenn eine Kostenübernahme des Patienten oder des Herkunftsstaates vorliegt. Nach meinem Wissen ist das bei dem vorliegen Fall so. Der Steuerzahler in Deutschland wird durch diese Vorgehensweise nicht belastet.
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Faire Prüfung statt Pauschalurteil: Maßstab bleibt der nachweisbare Nutzen für die Versorgung.
Da Sie jedoch nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den zuständigen Kollegen zu verweisen, würde ich Sie gerne an Herrn MdB Prof. Dr. Hendrik Streek verweisen.
Was individuell gewählt wird, kann nicht automatisch solidarisch finanziert werden, wenn der Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Beitragszahler*innen.
Mir geht es ausdrücklich nicht um eine Einschränkung der medizinisch notwendigen Versorgung. Insbesondere bei denen die noch nie in das System eingezahlt haben sollte aber sorgfältig geprüft werden, welche Leistungen im Rahmen der jeweiligen Situation erforderlich sind und welche nicht.