Uns gehen die Möglichkeiten zur Einschränkung des privaten Böllerns nicht weit genug. Deswegen streben wir als GRÜNE in dem o.g. Papier eine Ausweitung von § 24 der 1. SprengV an, damit Kommunen nicht nur in den bisherigen Fällen, sondern eng angepasst an den regionalen Gegebenheiten, das Silvesterfeuerwerk regeln können. Die Bundesverordnung kann jedoch nur das zuständige Bundesministerium - in diesem Fall Bundesinnenminister Dobrindt - ändern.
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Gerne und mit Überzeugung habe ich die Initiative der Stadt Mainz, des Fördervereins Wildpark Mainz-Gonsenheim e.V. und des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e.V. "Danke, dass Sie hier nicht böllern" unterstützt. Weitergehende Regelungen, insbesondere größere Verbotszonen bedürfen der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Dafür werde ich mich einsetzen.
Als langjähriger Hundebesitzer liegt mir Tierschutz persönlich am Herzen. Ich setze mich für wirksame, wissenschaftlich fundierte Tierwohlstandards ein.
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorgaben obliegt den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden der Länder
Fütterungsverbote und Verdrängung verschärfen das Problem nachweislich und sind aus unserer Sicht keine Lösung
Tierschutz braucht endlich Konsequenz statt schöner Worte.