
Das entsprechende Gesetz wurde im Januar geändert. Ab Juli sollten unnötige Mehrfachprüfungen hinfällig sein.
Das entsprechende Gesetz wurde im Januar geändert. Ab Juli sollten unnötige Mehrfachprüfungen hinfällig sein.
Das Hauptsacheverfahren, also die Entscheidung darüber, ob der vorschnelle Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes verfassungswidrig war, steht noch aus.
Auf unsere Nachfrage hin, wurde im Hauptausschuss im Spätsommer 2024 berichtet, dass in 2025 der größte Teil der Mittel ausgezahlt werden soll. Im Rahmen meiner zweite Anfrage zu dem Thema, die ich im September 2024 gestellt habe, wurde geantwortet, dass Geld vorhanden sei, um grundsätzlich bis Ende 2025 alle bis 31.12.2023 bewilligten Anträge auszahlen zu können.
Um die Netzbetreiber effizienter zu gestalten, fordern wir den Stopp des Windkraftausbaus, die Abschaffung der CO₂-Abgabe und eine Rückkehr zu Kern- und Kohleenergie.