(...) Das BGB muss die weitergehende Frage beantworten, ob und ggf. in welcher Form das Kind den Unterhalt auch zivilrechtlich fordern kann, ggf. auch dann, wenn es nicht mit den Eltern zusammen lebt. (...)
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(...) wie ich Ihnen weiter unten bereits mitgeteilt habe, gab es zwischen SPD und Union Diskussionen bezüglich der Frage der Gleichstellung des "späteren" Partners oder Ehegatten mit dem "ersten" - und aufgrunddessen eine Verschiebung des bisher vorgesehenen Termins (1. April) auf den 1. (...)
(...) Es spricht vieles für eine Verschiebung der 2./3. Lesung des Unterhaltsrechtsreformgesetzes. Uns wurde signalisiert, dass der Koalitionspartner noch Beratungsbedarf angemeldet hat. (...)
Sehr geehrter Herr Lang,
(...) Es ist notwendig, die Gesetzgebung und die geltende Rechtslage für die Betroffenen berechenbar zu machen. Deswegen trete ich dafür ein, dass das Unterhaltsrecht erst für die Scheidungen Geltung erhalten soll, bei denen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn diesen Eheleuten wird die Gelegenheit gegeben, ihre Scheidung im Lichte der neuen Regelungen zu überdenken. (...)