Frage von Oliver H. • 16.04.2007

Antwort ausstehend von Karoline Linnert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Das BGB muss die weitergehende Frage beantworten, ob und ggf. in welcher Form das Kind den Unterhalt auch zivilrechtlich fordern kann, ggf. auch dann, wenn es nicht mit den Eltern zusammen lebt. (...)
(...) wie ich Ihnen weiter unten bereits mitgeteilt habe, gab es zwischen SPD und Union Diskussionen bezüglich der Frage der Gleichstellung des "späteren" Partners oder Ehegatten mit dem "ersten" - und aufgrunddessen eine Verschiebung des bisher vorgesehenen Termins (1. April) auf den 1. (...)
(...) Es spricht vieles für eine Verschiebung der 2./3. Lesung des Unterhaltsrechtsreformgesetzes. Uns wurde signalisiert, dass der Koalitionspartner noch Beratungsbedarf angemeldet hat. (...)
Sehr geehrter Herr Lang,