(...) Im Todesfall kann der Verstorbene nicht mehr für den Unterhalt des Partners Sorge tragen. Für solche Notfälle werden Rentenansprüche des Verstorbenen auf den verbleibenden Partner übertragen – die so genannte Witwenrente. Bei den von Ihnen angesprochenen Ansprüchen auf Unterhalt lebt jedoch der unterhaltspflichtige Partner noch. (...)
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(...) Genau dieser Problematik sind wir als Gesetzgeber nachgekommen. Die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten für den eigenen Unterhalt wird gestärkt. Demnach werden Unterhaltsansprüche in Bezug auf die Höhe oder den Unterhaltszeitraum beschränkt. (...)
(...) Was die Frage des Wissens um die Möglichkeit der Überwachung angeht, so bin ich mit Ihnen der Meinung, dass man über Möglichkeiten und Praktiken informiert sein sollte. Das ist auf jeden Fall in einem demokratischen Rechtsstaat angesagt. (...)
(...) kein Hamburger Kind muss aufgrund finanzieller Probleme seiner Familie auf den Besuch einer Kita verzichten. Familien, die mehr als den Mindestsatz zahlen und für die der berechnete Elternbeitrag eine unzumutbare Härte darstellt, können eine Minderung des Beitrags beantragen. (...)
(...) und 3. Lesung des Unterhaltsrechtsänderungsgesetz steht noch nicht fest. Die Koalitionsfraktionen bemühen sich jedoch, schnellstmöglich eine verfassungsgemäße und gute Lösung herbeizuführen. (...)
Sehr geehrte Frau Singer,