Persönlich halte ich den Vorschlag der Expertenkommission für einen zielführenden Ansatz, der einerseits eine langfristig tragbare Lösung aufzeigt, die zielgenau den schwächer Gestellten hilft und andererseits durch die Einmalzahlungen eine schnelle Entlastung für die Übergangszeit bis zum Eintreten der Gaspreisbremse ermöglicht
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Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Ich teile Ihre Auffassung, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Energiepreisbremse profitieren sollten, auch jene, die nicht über eine Gas- oder Fernwärmeheizung verfügen, denn auch für sie steigen die Heizkosten.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Wir werden in den anstehenden Beratungen noch einmal zusätzliche Aspekte in den Blick nehmen und diskutieren – auch mit Blick auf mögliche zusätzliche Entlastungen und deren konkrete Ausgestaltung für diejenigen, die mit Heizöl, Kohle und Holz heizen.