(...) Abgesehen davon erfüllen Steuern in der Hauptsache andere Zwecke, zum Beispiel eine Vielzahl von solidarischen Umverteilungszwecken, fiskalische Zwecke wie die Finanzierung des Sozialstaatsziels und Lenkungszwecke. Die Steuern, die Sie zahlen, tragen also lediglich zu einem verschwindend geringen Anteil zur Finanzierung von Politikerpensionen bei. Vielmehr kommen sie ausschließlich der Allgemeinheit zu Gute. (...)
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(...) Mai 2007 ist die Reform aber neu zu beraten. Das Gericht hatte entschieden, dass die unterschiedliche Dauer der UnterhaltsansprücUnterhaltsansprücheBetreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach dem jetzigen Recht des BGB verfassungswidrig ist. Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern sind daher gleich zu behandeln, soweit es um den Unterhalt wegen der Betreuung von Kindern geht. (...)
(...) Grundsätzlich lehne ich die vom Verfassungsschutz beobachtete, sektenähnliche Organisation Scientology und alle ihre Untergruppierungen ab. Ich warne jeden davor, sich von den bekannten Praktiken der SO täuschen zu lassen. (...)
(...) Bei der Einfügung des § 1626 a BGB ging der Gesetzgeber davon aus, dass Eltern im Falle des Zusammenlebens mit dem Kind von der Möglichkeit der gemeinsamen Sorgerechtserklärung Gebrauch machen. Wir wissen aber, dass es Problemfälle gibt, in denen sich die Mutter gegen die sorgerechtliche Teilhabe des Vaters bis an die Grenze der Kindeswohlgefährdung sperren kann. Ebenso wissen wir, dass bei einem gestörten Elternverhältnis eine gemeinsame Sorge kraft Geburt nicht adäquat sein kann. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die derzeit gültige Regelung für die Dauer des Unterhalts der nichtehelichen Mutter beanstandet und dem Gesetzgeber für die Neuregelung eine Frist bis zum 31.12.2008 gesetzt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass diese Frist ausgeschöpft wird, sondern dass der Bundestag im Herbst die Reform abschließend beraten wird. (...)