
Antwort ausstehend von Florian Schäfer SPD

Die Schüler Beförderungssatzung gilt nur zu Fahrten im Landkreis.
Die Entscheidung, den Schulverkehr in LDS kostenlos zu gestalten, wurde getroffen, um die Eltern zu entlasten, die ihre Kinder in unserem Landkreis zur Schule schicken