
 Antwort 15.08.2005 von Peter Hettlich   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Heinrich,
beiliegend meine Antwort auf Ihre Fragen:
1. In dem Vertragsverletzungsverfahren moniert die europäische Kommission im
deutschen Schornsteinfegerwesen folgende Verstöße gegen EU-Recht:



