Antwort 24.09.2024 von Marco Buschmann   FDP
Der Begriff der Staatsräson ist nicht als rechtlicher Terminus aufzufassen. Vielmehr handelt es sich um ein politisches Leitprinzip der Bundesrepublik Deutschland im Lichte der Historie unseres Landes.
Der Begriff der Staatsräson ist nicht als rechtlicher Terminus aufzufassen. Vielmehr handelt es sich um ein politisches Leitprinzip der Bundesrepublik Deutschland im Lichte der Historie unseres Landes.
Allerdings wurde das durch den Terror der Hamas am 7. Oktober massiv erschwert....
Es braucht einen sofortigen Waffenstillstand, die humanitäre Versorgung der zivilen Bevölkerung sowie die Freilassung aller Geiseln.
Das Ziel muss weiterhin eine Zweistaatenlösung sein, in der dann auch das Westjordanland berücksichtigt wird.
ich wüsste nicht, warum ich irgendwelche Missstände geleugnet hätte. Schließlich habe ich die israelische Siedlungspolitik als falsch bezeichnet und abgelehnt.