Antwort 03.04.2024 von Olaf in der Beek FDP
Ein erster Teilbeschluss mit besonders eilbedürftigen Punkten wurde noch vor Weihnachten im Deutschen Bundestag beschlossen und trat im Februar in Kraft. Das Gesetzgebungsverfahren für einen möglichen zweiten Teilbeschluss liegt derzeit in den Händen des Deutschen Bundestages.