Frage von Marita W. • 21.11.2022

Antwort ausstehend von Hildegard Förster-Heldmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Leider liegt das an der Festsetzung, dass die Energiepreispauschale an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Kabinett will das Land Baden-Württemberg, gemeinsam mit weiteren 13 Bundesländern, ein bei der Kasse Hamburg aufgebautes IT-System zur digitalen Antragstellung, Antragsbewilligung und Mittelauszahlung nutzen – als kostengünstige und zeiteffizienteste Lösung.
Wir als SPD-Fraktion haben uns dafür eingesetzt, eine gerechte Lösung zu finden. Letzte Sitzungswoche haben wir Hilfen bei Pellet- und Ölheizungen beschlossen.