Frage von Elisabeth S. • 16.11.2024

Antwort von Heinz Michael Gahler CDU • 18.11.2024
Sehr geehrte Frau S.,
Sehr geehrte Frau S.,
Zwischen Deutschland und der Ukraine istder Auslieferungsverkehr ausschließlich über das Europäische Auslieferungsübereinkommen des Europarats geregelt.
Rein rechtlich handelt es sich bei den Pipelines um kritische Infrastruktur im mehrheitlichen Besitz eines russisches Staatskonzerns.
Der Generalbundesanwalt ist die höchste Strafverfolgungsbehörde in Deutschland für bestimmte schwerwiegende Straftaten, insbesondere wenn es um Spionage, Terrorismus oder Angriffe auf die staatliche Sicherheit geht. Eine mögliche Sabotage einer wichtigen Energieinfrastruktur fällt in diese Kategorie.