Die Streichung homöopathischer Leistungen aus der GKV-Erstattung hat also sehr wohl eine Einsparwirkung für die gesetzlichen Krankenkassen.
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Ziel ist es, Mittel stärker auf Leistungen zu konzentrieren, deren Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweislich belegt ist
GKV-Beiträge für nachweislich wirksame Medizin einsetzen, nicht für Leistungen ohne evidenzbasierten Nutzen
Frau Zeulner prüft aktuell jeden einzelnen unterbreiteten Vorschlag sorgfältig gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen mit dem Ziel, durch ein ausgewogenes Gesamtpaket von Maßnahmen die GKV-Finanzen nachhaltig zu stabilisieren. Ob eine Streichung der Erstattungsfähigkeit homöopathischen Leistungen, wie in Vorschlag 20 von der Expertenkommission unterbreitet, dabei gesetzlich umgesetzt wird, kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
In der Tabelle über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit gibt es eine unglückliche Rundungspraxis, deshalb steht bei „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ eine Finanzwirkung von 0,0 Mrd. Euro.
Lehne die Kürzungen der Finanzkommission ab, aber Therapien, die finanziert werden, müssen evidenzbasiert sein