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Leider sind dem Europäischen Parlament enge Grenzen gesetzt, um wirkungsvolle Maßnahmen gegen einen schädlichen Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten durchzusetzen.
Das liegt maßgeblich daran, dass steuerrechtliche Entscheidungen in der Europäischen Union noch immer einstimmig von den Finanzministern gefällt werden müssen und dadurch entscheidende Fortschritte, die insbesondere beim Kampf gegen innereuropäische Steueroasen notwendig wären, ausbleiben.
Es ist jedoch nicht Aufgabe der Politik, die Angemessenheit von Strafen in konkreten Einzelfällen zu beurteilen. Das Urteil wird in unserem Rechtsstaat einzig und allein von den zuständigen Richter:innen bestimmt und begründet.
Ich halte die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen grundsätzlich für unabhängig.