
Sehr geehrter Herr Sackl,
Sehr geehrter Herr Sackl,
Sehr geehrter Herr Bacher,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort an Frau Meseke bzw. Herrn Hölzler vom 5.3.2008.
Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries
(...) Dass der Staat die Familien, die mit mehreren Kindern einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Fortbestand unserer Gesellschaft leisten, finanziell stärker unterstützt, halte ich für angemessen und eine Selbstverständlichkeit. Die Leistung, die bei der Erziehung von Kindern erbracht wird, ist mit Geld überhaupt nicht zu entlohnen - da sollte man aber zumindest einen kleinen Ausgleich für die zwangsläufig höheren Lebenshaltungskosten dieser Familien gegenüber Singles und Familien mit einem Kind leisten. Reich kann man - unbahängig von der Anzahl der Kinder - vom Kindergeld ohnehin nicht werden; zumal den Einnahmen auch entsprechende Ausgaben gegenüberstehen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Fragen und Anregungen bezüglich des Elterngeldes. Zur Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen oder steuerfreien Bezügen ist Folgendes festzustellen: Das Elterngeld ist steuerfinanziert. Bei der Frage, welches Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird, folgt es einer ganz einfachen Regel: Steuerpflichtiges Erwerbseinkommen wird berücksichtigt, steuerfreies hingegen nicht. (...)
(...) Aber auch über dieses Alter hinaus kann ein Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes bestehen. (...) Je nachdem, wie sich die Betreuung gestaltet, ist auch die Frage zu beantworten, in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit von dem betreuenden Elternteil erwartet werden kann. (...)
(...) Es ist im übrigen ein Irrtum, wenn Sie sagen, das Elterngeld solle allein den Kindern zugute kommen – das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Das Elterngeld ist weiterhin eine sogenannte abhelfende Hilfe und zugleich Hilfe zur Sicherung der eigenen Lebensgrundlage für die Zukunft. Es ist keine Sozialleistung im herkömmlichen Sinne, sondern zuvörderst eine Familien unterstützende dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen. (...)