(...) Soweit Sie den Fall eines bereits volljährigen Kindes ansprechen, hat sich durch die Gesetzesänderung nichts geändert. Für sie gilt unverändert, dass mit der Volljährigkeit des Kindes beide Elternteile gleichermaßen zum Unterhalt verpflichtet sind und das ganze Kindergeld auf den Bedarf angerechnet wird. Dies war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon bisher so. (...)
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Sehr geehrte Frau Täubig,
sehr gerne würde ich Sie und Ihre Familie beraterisch unterstützen.
Sehr geehrter Herr Böhland
(...) nach wie vor verteilen sich die elterlichen Unterhaltslasten nach einer Trennung in der Ihnen bekannten Weise: Der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil pflegt und erzieht das Kind und erfüllt auf diese Weise seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Dem anderen Elternteil obliegt es, für die finanziellen Bedürfnisse des Kindes einzustehen und den Barunterhalt zu erbringen. (...)
Liebe Sarah Eggebrecht,
(...) erstens arbeitet die Bundesregierung nicht an einer lückenlosen Überwachung der Familien durch Ärzte, Jugendämter etc. zweitens gehören Gutachter nicht einer Sekte an drittens gibt es bei uns keine Verfahren mit Lügendetektoren und viertens ist das Cochemer Modell ein sehr sinnvolles, ich habe mich mehrfach positiv dazu geäußert, aber man kann es nicht gesetzlich vorschreiben, weil niemand gehindert werden kann, sein oder ihr Recht auch abweichend von so einer Mediation zu suchen. (...)