Sehr geehrter Herr Brockers,
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Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit dem Rücktritt von Karl-Theodor zu Guttenberg von seinen politischen Ämtern dürften sich Ihre Fragen soweit erübrigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
(...) Das RVG ist allerdings u.a. dann nicht anwendbar, wenn der Rechtsanwalt als Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger oder -beistand, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlass- oder Zwangsverwalter, Treuhänder oder Schiedsrichter handelt (§ 1 Abs. 2 RVG). (...)
(...) Die Speicherung von Verkehrsdaten in der Telekommunikation ist nicht nur ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung terroristischer Gefahren; sie wird ebenso zur Strafverfolgung in anderen Kriminalitätsfeldern benötigt. Beispielsweise werden die einem Computer zu einer bestimmten Zeit zugewiesenen IP-Adressen regelmäßig für die Verfolgung von Warenbetrug im Internet, Straftaten im Zusammenhang mit Online-Banking und der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet benötigt. (...)