
Für mich ist überhaupt nicht zu verstehen, dass die Ampel Rentner, Studenten, Krankengeldempfänger und weitere Bevölkerungsgruppen beim Energiepaket vergisst
Für mich ist überhaupt nicht zu verstehen, dass die Ampel Rentner, Studenten, Krankengeldempfänger und weitere Bevölkerungsgruppen beim Energiepaket vergisst
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen.
Wenn Rentner:innen und Studierende oder Bezieher:innen von Elterngeld im Jahr 2022 einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Lohn erhalten oder als Unternehmer oder Freiberufler Einkünfte erzielen, bekommen auch sie die Energiepreispauschale
Der wesentliche Grundsatz bei den beiden Energie-Entlastungspaketen, für die der Bund deutlich über 30 Mrd. Euro ausgibt, ist der, dass das Geld vor allem Menschen mit kleinem Einkommen und Beschäftigte sowie Familien entlasten soll
Das dritte Entlastungspaket sieht außerdem eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler vor. Der Bund berät aktuell mit den Ländern, wie die Auszahlung möglichst schnell und unbürokratisch erfolgen kann.