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Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sowie der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 200 € entlasten wir die Mitte unseres Landes um über 10 Milliarden Euro
die Energiesteuern wurden zum 01. Juni gesenkt.
Die eingenommen Steuern müssen zum Wohle des Volkes eingesetzt und dürfen nicht für Bevormundungen, Gängelungen oder gar dessen Wohlstandsvernichtung benutzt werden.
Die Systematik, dass alle Preisbestandteile (inklusive Steuern) die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer bilden, ist allerdings keine Besonderheit des Strom- oder Gaspreises.
Die reale Welt – das lernen SPD und Grüne gerade im Intensivkurs – sieht aber etwas anders aus und ist viel komplexer.
Die Besteuerung in der Großregion ist bilateral zwischen den einzelnen Staaten Frankreich, Luxemburg, Belgien und Deutschland geregelt.