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(...) Wir geben den Ermittlern mit dem vereinfachten Zugriff auf wichtige beweisführende Daten ein weiteres schlagkräftiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung an die Hand. (...) Sie sprechen besonders den neu zu schaffenden Strafbestand der Datenhehlerei an. (...)
(...) Ich hatte Ihnen bereits Ende Mai per Post geantwortet. Mittlerweile hat der Deutsche Bundestag dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten zugestimmt. Auch ich habe dem Gesetz zugestimmt und begründe Ihnen gerne meinen Entschluss. (...)
(...) Dieser Gesetzentwurf ist damit viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und auch viel restriktiver als CDU/CSU es gefordert hatten. Die Regelung zur Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten ist zudem deutlich enger als die alte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. (...)
Sehr geehrter Herr Tunk,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht zu den geplanten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. Ich gebe Ihnen Recht, dass das Thema nicht leicht zu behandeln ist, da hier ein fairer Kompromiss zwischen Bürgerrechten und effektiver Strafverfolgung gefunden werden muss. Grundsätzlich stehe ich der Vorratsdatenspeicherung kritisch gegenüber. (...)
(...) Die Vorratsdatenspeicherung darf gemäß der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nur in engen Grenzen, d.h. bei schwersten Verbrechen und mit sehr engen, klar definierten Speicherfristen, stattfinden. (...)