
(...) Ihre Auftritte bei öffentlichen Veranstaltungen fallen unter die Ausnahme für Theateraufführungen. Sie müssen aber die Anscheinswaffen in einem verschlossenen Behältnis zu dem Ort der Aufführung transportieren und auch wieder zurück. (...)
(...) Ihre Auftritte bei öffentlichen Veranstaltungen fallen unter die Ausnahme für Theateraufführungen. Sie müssen aber die Anscheinswaffen in einem verschlossenen Behältnis zu dem Ort der Aufführung transportieren und auch wieder zurück. (...)
(...) ich habe Respekt vor Ihren religiösen Überzeugungen. Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich freilich nicht für die Beantwortung letzter, sondern nur für die Beantwortung vorletzter Fragen zuständig. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Ihre Frage kann ich kurz und knapp antworten: nach diesem Beben gibt es für einen weiteren Bergbau im Saarland keine Rechtfertigung mehr! (...)
(...) Die „Beinahe-Katastrophe“ vom 23. Februar.2008 im Landkreis Saarlouis hat dazu geführt, dass eine Wiederaufnahme des Kohleabbaus nicht zu verantworten ist, solange Leib und Leben der Bevölkerung nicht gesichert sind. Für fast 10.000 betroffene Bergarbeiter müssen Bund, Landesregierung und Arbeitsagentur gemeinsam eine vernünftige auf mehrere Jahre angelegte Alternative anbieten, die Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einschließt. (...)
(...) „Die Entscheidung der Landesregierung, den Kohlebergbau vorerst zu stoppen, ist richtig, löst die Probleme aber nicht. Um den Bergleuten Arbeitsplatzsicherheit zu geben und gleichzeitig die Erdbeben dauerhaft zu beenden, muss das bisherige Abbaukonzept grundsätzlich überprüft werden. (...)