Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Nadia Z. • 29.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.02.2024 Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 werden für die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren notwendig sein. Bei der regulären Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren bleibt es beim Sprachniveau B 1.
Frage von Patrik B. • 13.02.2024
Antwort von Thorsten Frei CDU • 13.02.2024 Wer dauerhaft zu uns kommt, aus welchen Gründen auch immer, sollte die Sprache erlernen, um integriert werden und gesellschaftlich teilhaben zu können.
Frage von frank d. • 07.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.02.2024 Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen
Frage von Sascha C. • 06.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.02.2024 Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Frage von Moawya K. • 03.02.2024
Antwort von Gülistan Yüksel SPD • 19.02.2024 Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erbracht werden kann.
Frage von Leyla Y. • 30.01.2024
Antwort von Josip Juratovic SPD • 27.06.2024 A1 Sprachzertifikat Familienzusammenzug