Frage von Norbert S. • 24.07.2023

Antwort von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 10.08.2023
Die Abrechnung ist korrekt, da sich die 28 Cent nur auf den Niedertarif beziehen.
Die Abrechnung ist korrekt, da sich die 28 Cent nur auf den Niedertarif beziehen.
tatsächlich habe ich schon für andere Fragende nachgehakt, wie die Regeln der Strompreisbremse für Dauercamper auszulegen sind und ob dort - ohne zu viel Bürokratie auszulösen - Verbesserungen machbar sind. Hier gibt es aber noch keine Neuerungen.
Nach längeren Diskussionen hat die Koalition in Berlin eine Entscheidung über einen eigenen Heizstromtarif in die Strompreisbremse hineinverhandelt.
Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden.