Antwort 17.01.2025 von Thorsten Frei CDU
Die alte Bewertungsgrundlage, wonach alle Immobilien unabhängig von Lage und Wert gleich behandelt wurden, wurde deshalb als verfassungswidrig eingestuft.
Die alte Bewertungsgrundlage, wonach alle Immobilien unabhängig von Lage und Wert gleich behandelt wurden, wurde deshalb als verfassungswidrig eingestuft.
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgetragene Neubewertung des gesamten Grundbesitzes in Deutschland wurde unter das Gebot der Aufkommensneutralität gestellt.
BSW fordert Belastungsmoratorium bei der Grundsteuer

Dazu bleibt beim aktuellen Modell der ansonsten im Steuerrecht ja enorm wichtige Gedanke der Leistungsfähigkeit außen vor.
Die Reform hat die Grundsteuer zukunftsfest gemacht und weiterentwickelt, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden