Frage von Andreas W. • 28.07.2020

Antwort ausstehend von Martin Schulz SPD
(...) Es gab eine Diskussion zur sogenannten „Widerspruchsklausel“, die im Gesetz nicht vorgesehen ist (...)
(...) ich habe damals den Gesetzentwurf meiner Fraktion unterstützt, welcher die Vergewaltigung in der Ehe auch unter Strafe stellte und eine Öffnungsklausel enthielt (...)
(...) aber an dieser Stelle kein öffentliches Urteil über Behördenhandeln und Gerichtsentscheide fällen (...)