Frage von Patrick B. • 13.09.2021

Antwort ausstehend von Fabian Schütz CDU
„Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners“
Vergessen wir nicht: Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen dem Vertreten von Meinungen und der Verbreitung von Unwahrheiten.
Meinungsäußerungen sind dann nicht mehr zulässig, wenn sie gegen die Normen des Strafrechts und des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes verstoßen. Private Plattformen wie Facebook müssen dafür sorgen, dass strafbare Äußerungen gelöscht werden und von staatlicher Seite verfolgt werden können.