
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.
Man konnte dann eben nur nicht eingebürgert werden in Deutschland. Ob man aber mit einem, zwei oder mehr ausländischen Pässen in Deutschland lebt, macht keinen Unterschied.
Solange Sie die nötigen Voraufenthaltszeiten (in der Regel 5 Jahre - dazu zählen auch Zeiten während des Studiums), das Sprachniveau (B1), die Lebensunterhaltssicherung (eigenständige Lebensunterhaltssicherung ohne Bezug von SGB II- oder SGB-XII-Leistungen - wie gesagt ohne Mindestbeschäftigungszeit) und die weiteren Voraussetzungen (wie Straffreiheit und erfolgreicher Absolvierung eines Integrationskurses) erfüllen.
Die Mehrstaatigkeit gilt von deutscher Seite ohne Einschränkungen
Den Prozess an sich können Sie theoretisch schon starten. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni. Sonst verlieren Sie die deutsche.