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Frage von Dirk T. • 04.05.2024
Endgültiger Gesetzestext für StARModG?
Hakan Demir
Antwort 07.05.2024 von Hakan Demir SPD

Wenn das Gesetz zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, wird der vollständige Text auch auf der Seite des Bundesamtes für Justiz verfügbar sein

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen.

Hakan Demir
Antwort 02.05.2024 von Hakan Demir SPD

Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 19. Januar 2024 im Bundestag beschlossen. Sie tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft.

Hakan Demir
Antwort 30.04.2024 von Hakan Demir SPD

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.

Hakan Demir
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD

Man konnte dann eben nur nicht eingebürgert werden in Deutschland. Ob man aber mit einem, zwei oder mehr ausländischen Pässen in Deutschland lebt, macht keinen Unterschied.

Hakan Demir
Antwort 29.04.2024 von Hakan Demir SPD

Solange Sie die nötigen Voraufenthaltszeiten (in der Regel 5 Jahre - dazu zählen auch Zeiten während des Studiums), das Sprachniveau (B1), die Lebensunterhaltssicherung (eigenständige Lebensunterhaltssicherung ohne Bezug von SGB II- oder SGB-XII-Leistungen - wie gesagt ohne Mindestbeschäftigungszeit) und die weiteren Voraussetzungen (wie Straffreiheit und erfolgreicher Absolvierung eines Integrationskurses) erfüllen.