Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Vivien D. • 29.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 30.04.2024 Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.
Frage von Nickola M. • 25.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 28.06.2024 Man konnte dann eben nur nicht eingebürgert werden in Deutschland. Ob man aber mit einem, zwei oder mehr ausländischen Pässen in Deutschland lebt, macht keinen Unterschied.
Frage von Anastasia I. • 25.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 29.04.2024 Solange Sie die nötigen Voraufenthaltszeiten (in der Regel 5 Jahre - dazu zählen auch Zeiten während des Studiums), das Sprachniveau (B1), die Lebensunterhaltssicherung (eigenständige Lebensunterhaltssicherung ohne Bezug von SGB II- oder SGB-XII-Leistungen - wie gesagt ohne Mindestbeschäftigungszeit) und die weiteren Voraussetzungen (wie Straffreiheit und erfolgreicher Absolvierung eines Integrationskurses) erfüllen.
Frage von Zeid A. • 23.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 07.06.2024 Die Mehrstaatigkeit gilt von deutscher Seite ohne Einschränkungen
Frage von Felix N. • 22.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.04.2024 Den Prozess an sich können Sie theoretisch schon starten. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni. Sonst verlieren Sie die deutsche.
Frage von Christopher B. • 18.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 19.04.2024 Wenden Sie sich bei solch konkreten Fragen doch gerne auch an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.