Antwort 21.09.2021 von Kai Vogel SPD
Die Anwesenheitspflicht wurde während der Zeit der Pandemie zwar beibehalten, doch vielfach wurde diese durch Distanzunterricht - wie Sie es fordern - etwas abgewandelt. Die Pflicht des Unterrichtens zuhause gilt und galt im übrigen nicht, da die Schulpflicht und deren Durchführung eine hoheitliche Pflicht ist.