Frage von Roland B. • 12.02.2022

Antwort von Martin Sichert AfD • 14.02.2022
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Schon allein aus mangelnder Sachkenntnis von der Lage vor Ort erlaube ich mir dazu kein eigenes Urteil.
der Beschluss erging einstimmig im Bundesvorstand.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist eine Bundesangelegenheit, die wir akzeptieren. Ohnehin ist in den Statuten fast aller Parteien festgelegt, dass man nicht Mitglied mehrerer Parteien sein darf.
Opposition kann und sollte also weit mehr sein als das, was Sie beschrieben haben.