Antwort 07.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Sofern Bürgergeld nicht mehr bezogen wird und damit die Versicherungspflicht aufgrund des Bürgergeldbezugs endet, können die Jobcenter keine versicherungsrechtliche Einschätzung darüber treffen, wie im Anschluss der Versicherungsstatus einer Person gestaltet ist.