
Antwort 28.09.2023 von Theresia Bauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
AfD radikalisiert sich weiter, Beobachtung durch Verfassungsschutz zurecht. Verbot als letzte Option, aber juristisch komplex. Länder nicht antragsberechtigt.

AfD radikalisiert sich weiter, Beobachtung durch Verfassungsschutz zurecht. Verbot als letzte Option, aber juristisch komplex. Länder nicht antragsberechtigt.
Demokratie ist Wettbewerb der besten Ideen. Dass unsere politische Konkurrenz das Verbot unliebsamer Regierungskritiker anstrebt, ist zutiefst undemokratisch.
Die parlamentarische Demokratie muss auch radikale Positionen und Parteien „aushalten“. Ein Verbotsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die betroffene Partei umfassend aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert.
Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt.