Antwort 11.09.2025 von Jens Lehmann CDU
Mir ist dabei wichtig, dass wir die Solarförderung so gestalten, dass sie verlässlich und systemdienlich wirkt.
Mir ist dabei wichtig, dass wir die Solarförderung so gestalten, dass sie verlässlich und systemdienlich wirkt.
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen gilt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
Da Ihre Frage mein Amt als Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft anspricht, möchte ich Sie bitten Ihre Anfrage an info@smul.sachsen.de zusenden
Das tut mir leid zu hören, denn ein Zielkonflikt zwischen der dringend notwenigen Verkehrs- und Energiewende sollte nicht bestehen.