
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch


Hallo Herr Kaiser,

(...) Eine klare Frage - eine klare Antwort: JA! (...)
(...) bei der Offenlegung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit ist eine Abwägung zwischen der notwendigen Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten auf Unabhängigkeit und Datenschutz zu treffen. (...) Eine beitragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. (...)

(...) Hierbei stehen wir für eine betragsgenaue Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, welchen Nebentätigkeiten Abgeordnete neben ihrem Mandat nachgehen. So können Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, ob eventuell eine Beeinflussung der Abgeordnetentätigkeit vorliegt. (...)
Sehr geehrter Herr Kaiser,